Viktoria Apotheke Saarbrücken

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Rezepturen

Als Rezeptur bezeichnet man einen abgetrennten Teil der Apotheke, in dem das Pharmazeutische Personal individuelle Medikamente herstellt. Die Herstellung von Arzneimitteln in der Rezeptur sind ureigene Tätigkeiten des Apothekers. Das Arzneimittelgesetz ermächtigt ermächtigt ihn ausdrücklich dazu. und die Apothekenbetriebsordnung schafft dafür den notwendigen gesetzlichen Rahmen.

Die Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke muß den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Um eine angemessene Qualität von rezepturmäßig hergestellten Arzneimitteln sicherzustellen, sind deshalb vom Offizinapotheker eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen bei der Herstellung und Prüfung zu beachten.

In der Apothekenbetriebsordnung finden sich Vorschriften über die Herstellung in §§ 6 bis 11. Der § 6 ApBetrO enthält Regelungen, die für alle Arten der Arzneimittelherstellung in der Apotheke gelten und somit für die Rezeptur verbindlich sind.

Aus den für die Herstellung wesentlichen Absätzen gehen folgende Anforderungen hervor:

Qualitätssicherung bei der Herstellung

Der Gundgedanke der GMP-Richtlinien (Good Manufacturing Practice, „Gute Herstellungspraktik“), daß die Qualität der hergestellten Arzneimittelqualität durch eine sorgfältige Ablauforganisation gesichert werden muß wurd in den § 6 ApBetrO übernommen. 

Um unseren Kunden dauerhaft einen hohen Qualitätsstandard liefern zu können halten wir uns an folgende Vorgaben:

Für folgende Bereiche bietet Ihnen die Viktoria Apotheke Rezepturen an:.


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