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Herstellung Zytostatika

Zytostatika (antineoplastische Substanzen) sind eine chemisch heterogene Gruppe natürlicher oder synthetischer Substanzen, die zur Therapie von Tumorerkrankungen (Krebs) eingesetzt werden. Ihre Anwendung beruht auf der gesteigerten Zellteilungsrate von Tumorzellen gegenüber nicht entarteten Körperzellen. Zytostatika hemmen dadurch das Wachstum schnell wachsender Zellen.

Die Zubereitung von Zytostatika muss einerseits den Bestimmungen des Arbeitsschutzes, andererseits den pharmazeutischen Standards genügen. Nach den GMP-Regeln sind aseptische Herstellungsschritte in einer Werkbank der Reinraumklasse A in einem Raum der Reinraumklasse B durchzuführen, getrennte Schleusen für Personal und Materialien einzurichten. Es muss sichergestellt sein, dass die Türen der Schleusen nicht gleichzeitig geöffnet werden können. Die Räumlichkeiten müssen vor unbefugtem Betreten geschützt werden.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bei der Herstellung von Zytostatika ist größte Sorgfalt im Hinblick auf Personen- und Produktschutz geboten. Die Zubereitung von Zytostatika muss einerseits den Bestimmungen des Arbeitsschutzes, andererseits den pharmazeutischen Standards genügen. Die räumlichen und technischen Anforderungen sind insbesondere in den Zytostatika-Richtlinien der Länder zusammengefasst. Daneben sind für die Herstellung von Zytostatika in Apotheken die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), das Arzneimittelgesetz (AMG) und die Anforderungen des EG-GMP-Leitfadens einschließlich Annex 1 "Herstellung steriler Produkte" zu beachten.

Räumliche und technische Anforderungen

Die Interpretation der räumlichen und technischen Anforderungen wirft nach wie vor Fragen auf. Im Folgenden werden einige Richtpunkte für die praktische Arbeit vor Ort aufgestellt:

Validierung der Herstellungsbedingungen für "Sicherheitswerkbank der Klasse A in einem Raum der Klasse C"

Nach den GMP-Regeln sind aseptische Herstellungsschritte in einer Werkbank der Reinraumklasse A in einem Raum der Reinraumklasse B durchzuführen (EG-GMP-Leitfaden Annex 1 Nr. 31 bis 35). Diese Vorgaben gelten unter anderem auch für Apotheken und Krankenhausapotheken. Die Monographie 5.1.1 "Methoden zur Herstellung steriler Zubereitungen" des Europäischen Arzneibuchs setzt voraus, „… dass die GMP-Richtlinien … beachtet werden“. Aufgrund der hohen Investitions- und Betriebskosten für eine Sicherheitswerkbank der Klasse A in einem Raum der Klasse B, ist es unter Umständen nicht jeder Apotheke oder Krankenhausapotheke möglich den Anforderungen der GMP-Richtlinien gerecht zu werden. In begründeten Einzelfällen kann von den Anforderungen des Annex 1 zum EU-GMP-Leifaden abgewichen werden. Die Grundlage hierfür bietet das Vorwort des EU-Leitfades für die Gute Herstellungspraxis, in dem darauf hingewiesen wird, dass auch andere als die in dem Leitfaden beschriebenen Methoden geeignet sein können, die Ziele der Grundsätze der Qualitätssicherung zu verwirklichen. Abweichend von den Vorgaben des Annex 1 kann demnach die Herstellung von Zytostatika auch in einer Sicherheitswerkbank der Klasse A in einer anderen Raumklasse als B möglich sein, wenn die Qualität durch das angewendete Verfahren gewährleistet wird.



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